Holger Joachim

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Es ist ein sehr sensibles Thema. Mir liegt dabei besonders der taktvolle Umgang mit meinen Klienten am Herzen, die ich in allen erbrechtlichen Situationen betreue von der Gestaltung von Nachfolgeplanungen bis hin zur Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen.

Überwiegend ergeben sich familienrechtliche Mandate aus einer bereits vollzogenen Trennung der Ehepartner. Ich vertrete Sie in Scheidungsverfahren, Unterhaltangelegenheiten, Fragen des Umgangsrechts und in der Vermögensauseinandersetzung.

Die Kanzlei

Nach 16-jähriger Anwaltstätigkeit habe ich mich 2012 als Einzelanwalt in Neuenstadt a. K. niedergelassen.

Zuvor war ich drei Jahre als angestellter Rechtsanwalt und 13 Jahre als Mitinhaber einer Anwaltssozietät tätig. Ich konzentriere mich in meiner Arbeit auf wenige Tätigkeitsschwerpunkte, die ich Ihnen auf dieser Seite etwas näher vorstellen möchte. Aber auch in Fällen anderer Rechtsgebiete bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.

Ich verfüge über ein großes Netzwerk von Kollegen und Personen anderer Berufszweige, die mich bei meiner Arbeit unterstützen.

Mein Selbstverständnis
Nicht gelöste juristische Probleme belasten und vergeuden eine Menge Energie, die Sie für Ihre Arbeit und für Ihr Leben viel sinnvoller einsetzen können. Ich unterstütze Sie dabei möglichst effizient um ohne jahrelange Prozesse zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen und zukünftige Rechtstreite zu vermeiden. Lässt sich ein gerichtliches Verfahren doch mal nicht vermeiden, kämpfe ich mit harten Bandagen für Sie.

Wichtig ist mir, immer ein offenes Ohr für die begleitenden Umstände zu haben, seien sie wirtschaftlicher oder persönlicher Art. Ein rechtliches Problem existiert selten allein.

Treten Sie mit mir in Kontakt und schildern Sie mir Ihre Situation. Danach können wir beide einschätzen, ob und wie wir gemeinsam eine Problemlösung angehen können.

Leistungen

Meine Fachgebiete

Wenn sich Paare trennen, dann kann dies massive finanzielle Folgen für die Beteiligten haben. Darüber hinaus entsteht durch eine Trennung auch eine psychische Ausnahmesituation.

Es sind schnell Fragen zu klären wie:

  • Wer bleibt im gemeinsamen Haus/in der gemeinsamen Wohnung?
  • Bei wem bleiben die Kinder; welche Rechte hat der andere?
  • Hat jeder der Beteiligten sein wirtschaftliches Auskommen?
  • Welche finanziellen Ansprüche kann ich geltend machen bzw. welchen bin ich ausgesetzt?
  • Was passiert mit der bisherigen Altersabsicherung?

  • In dieser Lebensphase ist es wichtig, zunächst ein umfassendes Verständnis für die eigene Situation zu bekommen und eine Vorstellung zu haben, wie es nun weitergehen soll. Gerade wenn Kinder vorhanden sind nützt es nichts, sich endlos in Nebensächlichkeiten zu zerstreiten. Ziel eines Mandates sollte daher immer eine tragfähige Lösung sein, die auch in Zukunft Bestand hat.

    Ich vertrete Sie in Scheidungsverfahren, in allen Fragen zu Unterhaltsangelegenheiten, Umgangsrecht und Sorgerecht sowie in der gesamten Vermögensauseinandersetzung.

    Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant muss im Familienrecht besonders stark sein. Dafür arbeite ich.

    Es ist ein sensibles Thema. Bedeutet es doch, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Entweder ist ein naher Angehöriger gestorben, dessen Versterben noch verarbeitet wird, oder man muss sich über den eigenen Tod Gedanken machen.

    Im ersten Fall steht häufig die Auseinandersetzung mit anderen an, die oft nahe Verwandte sind. Hier muss man auf vieles Rücksicht nehmen, da die ausbrechenden Meinungsverschiedenheiten nicht selten jahre- oder gar jahrzehntelang gewachsen sind. Hier ist es Aufgabe eines sensiblen Beraters, den richtigen Weg für die jeweils spezielle Situation aufzuzeigen. Manchmal kann es auch besser sein, wenn der Rechtsanwalt im Hintergrund bleibt und die Verhandlungen nur intern begleitet. Das können wir für jede einzelne Situation entschieden.

    Im zweiten Fall obliegt es unserer Verantwortung für die eigene Familie oder die uns Nahestehenden, für eine geordnete Nachfolge zu sorgen. Gerade dann, wenn Vermögen gebildet, Häuser gebaut wurden oder Unternehmen geführt werden. Es ist ein Thema, das keiner lange vor sich herschieben sollte. Die Krisensituationen entstehen nicht nur mit dem Tod einer Person, sondern bereits dann, wenn jemand über längere Zeit handlungsunfähig wird. Denken Sie daran und tun Sie etwas dafür.

    Vor diesem Hintergrund betreue ich Sie in allen erbrechtlichen Situationen. Dies umfasst sowohl die Gestaltung vom

  • Testamenten
  • Erbverträgen
  • Generalvollmachten,
  • als auch die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen bei Streitigkeiten um den Pflichtteil innerhalb der Erbengemeinschaft gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen.
  • Kontakt

    Anfahrt

    • Parkmöglichkeiten

      Sie finden mich unter der Adresse: Lindenplatz 5 in 74196 Neuenstadt“ Parkplätze befinden sich unmittelbar auf dem Lindenplatz oder im öffentlichen, kostenfreien Parkhaus der Stadt Neuenstadt in der Lindenstraße.